Heizkostenzuschuss 2022/2023 v. Land Steiermark
22.12.2022 / News / Allgemein
Die Förderung kann bis Dienstag, den 28. Februar 2023 im Gemeindeamt beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 1. September 2022 den Hauptwohnsitz in der Steiermark und keinen Anspruch auf die „Wohnunterstützung“ haben und deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze (inkl. z. B. Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Sozialhilfe, u.v.m.) nicht übersteigt: bei 1-Personen-Haushalt € 1.371,–, bei Ehepaaren bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.057,– und für jedes Familienbeihilfe beziehende, im Haushalt lebende Kind € 412,–. Berechtigten werden € 340,– gewährt. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, bitte um Kontaktaufnahme unter der Tel. 03132/22 03-12.