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Wohn- und Heizkostenzuschuss

20.08.2023 / News /

Bis zum 31. Oktober 2023 kann man online unter www.soziales.steiermark.at einmalig einen Wohn- und Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 400,– beantragen. Durch diesen einmaligen Zuschuss sollen einkommensschwache Haushalte finanziell unterstützt werden. Fördernehmer:innen, welche in den Monaten Jänner – Mai 2023 mindestens einen Monat Sozialhilfe oder Wohnunterstützung bzw. in der Förderperiode 2022/23 den Heizkostenzuschuss erhalten haben, bekommen den Wohn- und Heizkostenzuschuss automatisch ohne Antragsstellung.

Wenn folgende Förderungsvoraussetzungen gegeben sind, kann online ein Antrag gestellt werden: Volljährigkeit; Hauptwohnsitz seit 1. Jänner 2023 in der Steiermark; ein Haushaltsjahresnettoeinkommen des Jahres 2022 von max. € 30.734,– (Betrag wird automatisch über Finanzonline ermittelt).

Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen die Hotline der Landesregierung unter Tel. 0800/800 262 bzw. E-Mail:  heizkostenzuschuss@stmk.gv.at zur Verfügung. Benötigen Sie Hilfe bei der Onlinebeantragung, können Sie gerne die Hilfeleistung des Bürgerservices im Gemeindeamt in Anspruch nehmen. Bitte bringen Sie einen Lichtbildausweis mit.

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