Der Haufen gehört ins Sackerl!
10.11.2023 / News / Allgemein

Aufgrund vermehrter Vorfälle wird abermals auf die Bestimmungen gem. § 92 STVO hingewiesen, wonach die Besitzer, Halter oder Verwahrer von Hunden dafür zu sorgen haben, dass Gehsteige, Gehwege, Wanderwege und Straßen sowie Plätze nicht durch Hundekot verunreinigt werden. Es wird daher ersucht, diese Bestimmungen einzuhalten.
Auch Grünflächen entlang dieser Straßen und Wege sollten von Hundekot freigehalten werden. Als verantwortungsvoller/e HundehalterIn sollten Sie dazu beitragen, dass Mensch und Tier aggressionsfrei miteinander leben und dass das „Häuferl Hundekot“ kein Dauerstreitthema bleibt.
„Dog Station“ – Standorte:
Albersdorfweg (Otschofski), Frindorf (Angerweg), Bachwirt (gegenüber All in), Birleitenweg, Gschwendt (GH Winter), Pircha/Gschwendter Straße, Hauptstraße (Pestsäule), Meierhöfenstraße (Bildstock Rotes Kreuz), Panoramaweg, öffentlicher Parkplatz, Schloss-Kainberg-Weg, Schloss-Kainberg-Weg (Abzw. Wanderweg), well welt kumberg (Tennisplätze), Schmiedgraben (Bereich Durchfahrt), Hofstättenstraße (Rüsthaus Meierhöfen), Rabnitzstraße (Müllsammelstelle Sonnleitenweg), Dorfstraße (Ende), Wollsdorfstraße (Wanderweg), Hirtenfeldbergstraße, Schustergrabenstraße (Abzw. Bergstraße).