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GEBÜHRENBREMSE – GUTSCHRIFT

30.07.2024 / News /

Bei dieser Quartalsvorschreibung finden alle Abgabepflichtigen mit einer per 1. Juli 2024 aufrechten „Abfall-EGW“-Gebühr (Müllgrundgebühr) eine Gutschrift – sogenannte „Gebührenbremse“.

Dieser Zuschuss wurde vom Bund über die Länder an die Gemeinde ausbezahlt und soll in weiterer Folge die inflationsbedingten Steigerungen bei den Benützungs-gebühren (Wasser, Abwasser u. Müllabfuhr) mäßigen.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Kumberg hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2024 den Beschluss gefasst, den für die Gemeinde Kumberg entfallenen Betrag in der Höhe von € 65.224,– anteilsmäßig auf die Müllgrundgebühr (Stichtag: 1. Juli 2024) zu verteilen.

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