Heizkostenzuschuss 2024/2025 v. Land Steiermark
10.10.2024 / News / Allgemein
Die Förderung kann noch bis 28. Februar 2025 im Gemeindeamt beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 1. September 2024 den Hauptwohnsitz in der Steiermark und keinen Anspruch auf die „Wohnunterstützung“ haben und deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze (inkl. z. B. Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Sozialhilfe, u.v.m.) nicht übersteigt:
- bei 1-Personen-Haushalt € 1.572,–,
- bei Ehepaaren bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.358,– und
- für jedes Familienbeihilfe beziehende, im Haushalt lebende Kind € 472,–.
Berechtigten werden € 340,– gewährt.
Neu ist in diesem Jahr die Möglichkeit einer Online-Beantragung. Mit Ausnahme von Bewohner:innen der Stadt Graz kann der Heizkostenzuschuss unter folgendem Link beantragt werden: https://www.soziales.steiermark.at/cms/ziel/176779701/.
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, bitte um Kontaktaufnahme unter der Tel. 03132/22 03-12.