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Brauchtumsfeuer

04.04.2025 / News /

Die Marktgemeinde Kumberg befindet sich im Sanierungsgebiet „Mittelsteiermark“. Hier wird das Abbrennen von Brauchtumsfeuer wie folgt eingeschränkt:

Brauchtumstage in der Steiermark, an denen ein offenes Feuer im Freien entfacht werden darf, sind ausschl. der Karsamstag (Osterfeuer), 19. April 2025, von 15.00 Uhr des Karsamstages bis 3.00 Uhr früh am Ostersonntag
sowie der 21. Juni (Sonnwendfeuer)! Da der 21. Juni 2025 auf einen Samstag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende nur an diesem Tag zulässig.

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