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Lustbarkeitsabgabe

LUSTBARKEITSABGABE FÜR GELDSPIELAPPARATE

Die Vergnügungssteuer, auch Lustbarkeitsabgabe genannt, ist eine Abgabe auf Veranstaltungen wie etwa Bälle, Partys, Konzerte, Kabaretts, und gilt auch auf das Betreiben von Spielautomaten. Sie ist in den Landesgesetzen geregelt. In diesen Rahmengesetzen ermächtigt jedes Bundesland seine Gemeinden, Vergnügungssteuer einzuheben.


€ 370,– pro Apparat und Monat

zuzüglich € 630,– Landesabgabe

Lustbarkeitsabgabenordnung

Marktgemeinde Kumberg
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Parteienverkehrszeiten
Montag: 8.00-12.00 Uhr
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