Infos und Kontakte von Beratungsstellen und Land Steiermark
Sozialarbeit im Sozialunterstützungsgesetz
Was ist die Sozialarbeit im Rahmen des Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetz (StSUG)?
Mit der Sozialarbeit im StSUG stellt das Land Steiermark eine Beratungs- und Betreuungsleistung zur Verfügung.
An wen richtet sich die Beratung?
Das Angebot richtet sich an Personen die Sozialunterstützung beziehen oder einen Antrag gestellt haben und Beratung oder Unterstützung benötigen und/oder eine akute finanzielle oder soziale Notsituation erleben.
Die SozialarbeiterInnen unterstützen und begleiten Sie bei Ihren Fragestellungen rund um finanzielle Sorgen und persönlichen Problemen durch das gemeinsame Erarbeiten von Lösungen und Zielen.
Kontakt und nähere Infos: Sozialarbeit im Sozialunterstützungsgesetz – BH Graz-Umgebung – Land Steiermark
Flyer
Mit dem Ziel den Generationenwechsel in der Landwirtschaft zu erleichtern, haben das Landwirtschaftsministerium, die Landwirtschaftskammer und die Landjugend deshalb die Initiative „Hofübernahme im Fokus – die Zukunft unserer Landwirtschaft“ ins Leben gerufen.
Sie soll das Bewusstsein für die Herausforderungen und Chancen bei der Hofübernahme schärfen, Unterstützungsangebote sowie (Aus-)Bildungsmöglichkeiten aufzeigen und mit gelungenen inner- und auch außerfamiliären Hofübernahme-Beispielen Mut machen.
Nähere Infos auf www.landwirtschaft.at/hofuebernahme
GEMEINSAM.SICHER mit unserer Polizei:
Wenn die Tage kürzer werden und die Dunkelheit früher hereinbricht, kommt es vermehrt zu Dämmerungseinbrüchen!
Was tun im Anlassfall:
• Stellen Sie einen Einbruch oder Einbruchsversuch fest, betreten Sie auf keinen Fall das Objekt, sondern verständigen Sie sofort die Polizei unter 133.
• Teilen Sie beim Anruf mit, wer Sie sind, wo Sie sind und was passiert ist.
• Warten Sie auf der Straße auf die Polizei.
• Sollten Sie einen flüchtenden Täter wahrnehmen,
versuchen Sie ihn nicht an der Flucht zu hindern,
sondern merken Sie sich Aussehen, Kleidung und Fluchtrichtung (mit Fahrzeug das Kennzeichen, Marke/Type/Farbe). Rufen Sie noch einmal 133 an.
• Andere verdächtige Wahrnehmungen wie Personen, die zu Fuß oder in Fahrzeugen offensichtlich die Wohngegend auskundschaften, melden Sie bitte auch sofort unter 133.
Wichtig ist auch nachbarschaftliche Zusammenarbeit!
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Kriminalprävention des Bundeskriminalamtes unter www.bundeskriminalamt.at, unter Tel. 059 133-0 und natürlich auf jeder Polizeiinspektion.
Beim Land Steiermark sind ab sofort Lehrstellen in folgenden Bereichen ausgeschrieben:
Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistenz,
Bürokauffrau/-mann,
Facharbeiter:in Forstwirtschaft,
Facharbeiter:in Gartenbau,
Facharbeiter:in Landwirtschaft,
Facharbeiter:in Pferdewirtschaft,
Facharbeiter:in Weinbau- und Kellerwirtschaft,
Fleischverarbeitung,
Köchin/Koch,
Labortechniker:in – Chemie,
Obstbaufacharbeiter:in, Straßenerhaltungsfachkraft,
Tischler:in,
Verwaltungsassistenz.
Nähere Informationen unter www.jobportal.steiermark.at oder in der Abteilung 5, Personal unter Tel. 0316/877-2379.
In Österreich werden die meisten Brände durch den Menschen ausgelöst (anthropogen bedingt), wobei der Grund für die Entzündung bei mehr als der Hälfte unbekannt ist.
Die Anzahl der Brandereignisse in Österreich pro Jahr schwankt zwischen 150 und 300. Waldbrände verbrennen typischerweise Flächen bis zu 1 Hektar – größere Brände sind derzeit in Österreich noch selten.
Das Kinderbüro gründete im Februar einen Kinderbeirat!
Alle in der Steiermark lebenden Kinder sind herzlich zu den kostenlosen monatlichen Online-Meetings eingeladen (www.kinderbuero.at/projekt/kinderbeirat/).
Der Kinderbeirat soll eine Plattform zum Austausch zwischen den Kindern und dem Kinderbüro sein, um die Meinungen u. Ansichten der Kinder einzuholen u. steiermarkweit sichtbar zu machen.
Antrag ZWEI & MEHR-Steirischer Familienpass
Neuantrag ZWEI & MEHR-Steirischer Familienpass:
- Land Steiermark App oder
- online (Erstantrag)
Änderungsantrag:
Für Änderungen eines bereits bestehenden ZWEI & MEHR-Steirischen Familienpasses benötigen Sie die Kartennummer.
- Land Steiermark App oder
- online (Änderungsantrag)
A c h t u n g : Nach einer Beantragung im Rahmen des ZWEI & MEHR-Steirischen Familienpasses dauert es bis zu 3 Werktage, bis der aktuelle Familienpass in der Land Steiermark App angezeigt wird.
Informationen rund um den ZWEI UND MEHR-Steirischen Familienpass finden Sie auch auf der Homepage www.zweiundmehr.steiermark.at.