Hunde
Für die Anmeldung eines Hundes sind folgende Schritte erforderlich:
- Chippen – Ein Hund muss vor der ersten Weitergabe, spätestens mit 3 Monaten gechippt werden.
- Registrierung – Spätestens ein Monat nach dem Chippen ist der Hund in einer Heimtierdatenbank zu registrieren (Verknüpfung Chip-Nummer und Hundehalter).
- Anmeldung im Gemeindeamt – Mit Hilfe des Anmeldeformulars ist der Hund binnen 4 Wochen im Gemeindeamt anzumelden.
Neue Hundehalter (keine Hundehaltung innerhalb der letzten 5 Jahre, personenbezogen) müssen bereits bei der Anmeldung im Gemeindeamt einen Hundekundenachweis vorlegen! Ist das nicht möglich erhöht sich die Hundeabgabe auf 200 %. Nach Vorlage (Nachreichung) reduziert sich die Abgabe auf die normale Höhe (folgenden Monatsersten).
Weiters ist bei der Anmeldung die Chip- und Registrierungsnummer sowie eine Haftpflichtversicherung (Name Versicherung und Polizzennummer) anzugeben.
Weitere Infos zur Befreiung bzw. Begünstigung der Abgabe können Sie den jeweiligen Anträgen entnehmen!
Hundeabgabe:
€ 60,– pro Hund und Jahr