phone+43 3132 22 03
emailgemeinde@kumberg.at

Kommunalsteuer

3% der Bemessungsgrundlage


Das Unternehmen unterliegt der Kommunalsteuer in jener Gemeinde, in der sich eine Betriebsstätte des Unternehmens befindet.

Bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten und Wanderunternehmen gibt es gesonderte Regelungen:

  • Erstreckt sich beispielsweise die Betriebsstätte über mehrere Gemeinden (mehrgemeindliche Betriebsstätte), muss die Unternehmerin/der Unternehmer die Bemessungsgrundlage auf die beteiligten Gemeinden zerlegen.
  • Bei Wanderunternehmen ist die Bemessungsgrundlage im Verhältnis der Betriebsdauer auf die jeweiligen Gemeinden zu zerlegen.

Für die Bezahlung der Kommunalsteuer benötigt das Unternehmen ein Abgabenkonto in der jeweiligen Gemeinde/den jeweiligen Gemeinden. Die Eröffnung des Abgabenkontos muss schriftlich beantragt werden. Sobald das Abgabenkonto eingerichtet wurde, erhält das Unternehmen ein Schreiben mit der Abgabenkontonummer.

Sofern ein Internetanschluss besteht, ist die Kommunalsteuererklärung elektronisch mittels FinanzOnline zu übermitteln.

Marktgemeinde Kumberg
+43 3132 22 03
gemeinde@kumberg.at

Parteienverkehrszeiten
Montag: 8.00-12.00 Uhr
Dienstag: 8.00-12.00 Uhr
Mittwoch: 8.00-12.00, 17.00-19.00 Uhr
Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr
Freitag: 8.00-12.00 Uhr