Reisepass
Kosten Reisepass: € 75,90
Kinder 0 – 2 Jahre € 0,00 (1mal)
Kinder 2 – 12 Jahre € 30,00
Neuausstellung
Eine Reisepass-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:
- Reisepass entspricht nicht mehr den Einreisebestimmungen des Gastlandes (z.B. Restgültigkeit)
- Reisepass ist abgelaufen
- Namensänderung (insbesondere bei Heirat)
- Reisepass gibt die Identität nicht wieder
- Verlust oder Diebstahl
Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Neuausstellung:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde
- Nachweis über akademischen Grad
- 1 EU-Passfoto
Reisepass für Minderjährige unter 18 Jahren
Jedes Kind benötigt seit dem 15. Juni 2012 für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt seit diesem Zeitpunkt nicht mehr.
Die erstmalige Ausstellung von Reisedokumenten, die innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes erfolgt, ist gebührenbefreit. Erfolgt die erstmalige Antragstellung genau am zweiten Geburtstag, beträgt die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments bereits fünf Jahre.
Persönliche Antragstellung – Identitätsfeststellung:
Bei der Antragstellung muss das Kind (ab der Geburt, daher auch ein Baby) zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein. Die Vertretungsbefugnis der Antragstellerin/des Antragstellers muss nachgewiesen werden.
Weitere Informationen und Formulare:
Bundesministerium f. Inneres – Alle Informationen über den Reisepass