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Personalausweis

Eine Personalausweis-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:
Alter Personalausweis ist abgelaufen, Namensänderung (Heirat), Eintragung eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur, Verlust oder Diebstahl oder Personalausweis gibt die Identität nicht wieder.

Bei Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.

Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden (Verlängerungen und nachträgliche Eintragungen sind nicht möglich).

Im Zuge einer Neuausstellung ist das alte Dokument zur Entwertung vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Alter Personalausweis vorhanden:
    • Alter Personalausweis (Antragstellerin/Antragsteller auf Lichtbild identifizierbar)
    • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
    • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
  • Kein Personalausweis, aber ein Reisepass vorhanden:
    • Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
    • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
    • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
  • Kein Personalausweis, kein Reisepass, aber ein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden:
    • Amtlicher Lichtbildausweis (Antragstellerin/Antragsteller auf Lichtbild identifizierbar)
    • Geburtsurkunde
    • Nachweis der Staatsbürgerschaft
    • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
    • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
  • Kein Personalausweis, kein Reisepass und kein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden:
    • Eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge (benötigt amtlichen Lichtbildausweis)
    • Geburtsurkunde
    • Nachweis der Staatsbürgerschaft
    • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
    • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

Gegebenenfalls werden in allen vier genannten Fällen folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:

  • Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid
  • Bei Unklarheiten zur Namensführung, zur Namensschreibweise (beispielsweise ß/ss, Doppelnamen), zum Geburtsort und ähnliches: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid, Staatsbürgerschaftsdokumente
  • Bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin beziehungsweise Ingenieur:
    • Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
    • Verleihungsurkunde

Kosten für die Neuausstellung:

Kosten Personalausweis: € 61,50
Kinder 0 – 2 Jahre: € 0,00 (1mal)
Kinder 2 – 16 Jahre: € 26,30

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