elektronische Anbringen – Voraussetzungen
Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen
Die Umsetzung von E-Goverment ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen. Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991. BGBl. I Nr. 51/1991 i.d.g. Fassung, sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.
Für den Bereich der Marktgemeinde Kumberg werden allgemeingültige technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:
An die Marktgemeinde Kumberg können rechtswirksame Anbringen per E-Mail an gemeinde@kumberg.at zu den Amtsstunden gesendet werden.
Als Amtsstunden gem. § 13 Abs. 5 AVG und § 86b BAO zur Einbringung schriftlicher Anbringen beim Marktgemeindeamt Kumberg (auch in elektronischer Form) werden folgende Zeiten – außer bei Gefahr im Verzug – festgelegt. Ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage sowie die Tage zwischen 24. Dezember und 06. Jänner, für die jährlich gesonderte Amtsstunden kundgemacht werden:
Amtsstunden |
Montag | 07:00 – 16:00 Uhr | |
Dienstag | 07:00 – 12:30 Uhr | |
Mittwoch | 07:00 – 12:00 Uhr | 13:30 – 19:00 Uhr |
Donnerstag | 07:00 – 16:00 Uhr | |
Freitag | 07:00 – 12:30 Uhr |
Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen wird die Verwendung untenstehender Formate bestimmt:
Text (*.TXT), Portable Document Format (*.PDF), Richt Text Format (*.RTF), Word (*.DOC/DOCX), GIF (*.GIF), JPG (*.JPG, *.JPEG), TIFF (*.TIFF, *.TIF).
Datenträger: Für die Übermittlung von Anträgen sowie Beilagen auf Datenträger werden folgende Datenträger bestimmt: – CD und DVD -USB Stick 1.1, 2.0 und 3.0. Als zulässige Formate werden die oben genannten Formate bestimmt.
Weiter Formate: Weitere Formate können nur nach vorhergehender Rücksprache eingesetzt werden. Ein E-Mail darf die Dateigröße von 5 MB nicht überschreiten. ZIP und RAR können als Komprimierungsformat verwendet werden.
Darüber hinaus werden als für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten gem. § 13 Abs. 5 AVG zur Einbringung mündlicher oder telefonischer Anbringen folgende Zeiten festgelegt. Ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage sowie die Tage zwischen 24. Dezember und 06. Jänner, für die jährlich gesonderte Amtsstunden kundgemacht werden:
Parteienverkehrszeiten |
Montag | 08:00 – 12:00 Uhr | |
Dienstag | 08:00 – 12:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:00 – 12:00 Uhr | 17:00 – 19:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 Uhr | |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Kundmachung gem. den Bestimmungen des AVG und der BAO