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Brauchtumsfeuer

16.03.2024 / News /

Die Marktgemeinde Kumberg befindet sich im Sanierungsgebiet „Mittelsteiermark“. Hier wird das Abbrennen von Brauchtumsfeuer wie folgt eingeschränkt:

Brauchtumstage in der Steiermark, an denen ein offenes Feuer im Freien entfacht werden darf, sind ausschl. der Karsamstag (Osterfeuer),
30. März 2024, von 15.00 Uhr des Karsamstages bis 3.00 Uhr früh am Ostersonntag sowie der 21. Juni (Sonnwendfeuer)!
Da der 21. Juni 2024 auf einen Freitag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nächsten, auf den 21. Juni nachfolgenden Samstag (22. Juni 2024) zulässig.

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