Privatschadenausweis
10.06.2024 / News / Allgemein
Allgemeine Informationen
Der Bund und das Land Steiermark gewähren im Verhältnis 60:40 eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds für Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden, die durch
Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz oder Hagel entstanden sind.
Beachten! Hagelschäden an landwirtschaftlichen Kulturen werden nicht anerkannt.
Hinweis: Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, denen ein Schaden im Vermögen entstanden ist.
Die Mindestschadenssumme ist mit 1.000 Euro festgesetzt.
Für die Antragstellung:
Sie können den Antrag über das Online-Formular auf der Seite www.agrar.steiermark.at einbringen oder zur Unterstützung sich ans Gemeindeamt Kumberg wenden.
Erforderliche Unterlagen:
Grundstücksnummer
Schadenskurzbeschreibung
Kontodaten
Katastrophenfond-Information von der BH-GU für Geschädigte
Nähere Informationen: Privatschadensausweis – Verwaltung – Land Steiermark