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Privatschadenausweis

10.06.2024 / News /

Allgemeine Informationen

Der Bund und das Land Steiermark gewähren im Verhältnis 60:40 eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds für Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden, die durch

  • Hochwasser
  • Erdrutsch
  • Vermurung
  • Lawinen
  • Erdbeben
  • Schneedruck
  • Orkan
  • Bergsturz oder
  • Hagel

entstanden sind.

Beachten! Hagelschäden an landwirtschaftlichen Kulturen werden nicht anerkannt.

Hinweis: Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, denen ein Schaden im Vermögen entstanden ist.

Die Mindestschadenssumme ist mit 1.000 Euro festgesetzt.

Für die Antragstellung:

Sie können den Antrag über das Online-Formular auf der Seite www.agrar.steiermark.at einbringen oder zur Unterstützung sich ans Gemeindeamt Kumberg wenden.

Erforderliche Unterlagen:

Grundstücksnummer
Schadenskurzbeschreibung
Kontodaten

Katastrophenfond-Information von der BH-GU für Geschädigte

Nähere Informationen: Privatschadensausweis – Verwaltung – Land Steiermark

Marktgemeinde Kumberg
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