Privatschadenausweis
10.06.2024 / News / Allgemein
Allgemeine Informationen
Der Bund und das Land Steiermark gewähren im Verhältnis 60:40 eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds für Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden, die durch
- Hochwasser
- Erdrutsch
- Vermurung
- Lawinen
- Erdbeben
- Schneedruck
- Orkan
- Bergsturz oder
- Hagel
entstanden sind.
Beachten! Hagelschäden an landwirtschaftlichen Kulturen werden nicht anerkannt.
Hinweis: Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, denen ein Schaden im Vermögen entstanden ist.
Die Mindestschadenssumme ist mit 1.000 Euro festgesetzt.
Für die Antragstellung:
Sie können den Antrag über das Online-Formular auf der Seite www.agrar.steiermark.at einbringen oder zur Unterstützung sich ans Gemeindeamt Kumberg wenden.
Erforderliche Unterlagen:
Grundstücksnummer
Schadenskurzbeschreibung
Kontodaten
Katastrophenfond-Information von der BH-GU für Geschädigte
Nähere Informationen: Privatschadensausweis – Verwaltung – Land Steiermark