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Illegale Müllablagerungen im Altstoffsammelzentrum

02.09.2024 / News /

Die Ablagerung von Gegenständen außerhalb der Sperrmüll- und Problemstoff-Übernahme am Gelände des Abfallsammelzentrums oder davor gilt als illegale Müllablagerung und wird ausnahmslos angezeigt (gem. § 18 Abs. 1 Z 1 StAWG 2004, Strafrahmen bis zu € 30.000,–)! Nutzen Sie die Öffnungszeiten des Altstoffsammelzentrums – mittwochs 7.00 bis 9.30 Uhr und jeden 1. Freitag im Monat (außer im Jänner) von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

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