Rest- bzw. Hausmüllentsorgung in öffentl. Mülleimern
02.09.2024 / News / Sonstiges
Die Entsorgung des Rest- bzw. Hausmülls in öffentlichen Mülleimern (z. B. bei Haltestellen) ist eine illegale Müllablagerung und wird ausnahmslos angezeigt (gem. § 18 Abs.
1 Z 1 StAWG 2004, Strafrahmen bis zu € 30.000,–)!
Eine größere Restmülltonne oder zusätzliche Restmüllsäcke erhalten Sie im Gemeindeamt.