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Rest- bzw. Hausmüllentsorgung in öffentl. Mülleimern

02.09.2024 / News /

Die Entsorgung des Rest- bzw. Hausmülls in öffentlichen Müll­eimern (z. B. bei Haltestellen) ist eine illegale Müllablage­rung und wird ausnahmslos angezeigt (gem. § 18 Abs.
1 Z 1 StAWG 2004, Strafrahmen bis zu € 30.000,–)!

Eine größere Restmülltonne oder zusätzliche Restmüllsäcke erhalten Sie im Gemeindeamt.

Marktgemeinde Kumberg
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