Illegale Müllablagerungen – Altstoffsammelzentrum
29.11.2024 / News / Allgemein
Aus gegebenem Anlass:
Die Ablagerung von Gegenständen außerhalb der Sperrmüll- und Problemstoff-Übernahme am Gelände des Abfallsammelzentrums oder davor gilt als illegale Müllablagerung und wird ausnahmslos angezeigt (gem. § 18 Abs. 1 Z 1 StAWG 2004, Strafrahmen bis zu € 30.000,–)!
Nutzen Sie die Öffnungszeiten des Altstoffsammelzentrums – mittwochs 7.00 bis 9.30 Uhr und jeden 1. Freitag im Monat (außer Jänner) von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr.