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Silvester – Abfeuern von Feuerwerken

12.12.2025 / News /

Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels weisen wir auf die bundesweiten, gesetzlichen Bestimmungen hin, wonach das Abfeuern von Feuerwerken (pyrotechnische Gegenstände) der Kategorie F2 im Ortsgebiet generell verboten ist. Darunter fallen alle herkömmlichen im Handel zu erwerbenden Feuerwerke, die eine geringe Gefahr darstellen. Wir appellieren daher auch im Schutzinteresse aller Mitmenschen und Tiere, dieses Verbot zu beachten.

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