Heizkostenzuschuss 2026/2027 v. Land Steiermark
01.10.2026 / News / Allgemein
Die Förderung kann ab 1. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027 im Gemeindeamt beantragt werden.
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 24. September 2026 den Hauptwohnsitz in Kumberg besitzen, durchgehend 5 Jahre in der Steiermark gemeldet waren und keinen Anspruch auf die „Wohnunterstützung“ haben.
Maximales Haushaltseinkommen (inkl. z. B. Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Sozialhilfe, u.v.m.):
bei 1-Personen-Haushalt € 1.827,–, bei Ehepaaren bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.741,– und für jedes Familienbeihilfe beziehende, im Haushalt lebende Kind € 548,–.
Unterlagen: Einkommensnachweise und Heizkostenrechnung.
Achtung: Nebenwohnsitze auf der Wohneinheit, ausgenommen 24-Stunden-Betreuungen, sind Ablehnungsgründe.
Berechtigten werden € 340,– gewährt.
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, bitte um Kontaktaufnahme unter Tel. 03132/22 03-12, Frau Schaffer.
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