Brauchtumsfeuer
13.03.2026 / News / Sonstiges
Die Marktgemeinde Kumberg befindet sich im Sanierungsgebiet „Mittelsteiermark“. Hier wird das Abbrennen von Brauchtumsfeuer wie folgt eingeschränkt: Das Osterfeuer darf ausschließlich am Karsamstag, dem 4. April 2026, entzündet werden. Das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15.00 Uhr des Karsamstags bis 3.00 Uhr früh am Ostersonntag zulässig. Ein Ausweichen auf den sogenannten „Kleinen Ostersonntag“ (der Sonntag nach dem Ostersonntag), ist nicht zulässig.
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