Meldeamt
Infrastruktur / Gemeinde & Ämter
Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Formular: Meldezettel
Erforderliche Dokumente:
- gültiger Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- urkundlicher Nachweis der akademischen Grade
- Geburtsurkunde des Kindes (bei Anmeldung eines Neugeborenen)
- unterfertigtes Meldezettelformular, gegebenfalls mit Unterschrift des Unterkunftgebers
Links zum Thema auf oesterreich.gv.at:
Wir freuen uns über Zuwachs in unserer Gemeinde und deshalb gibt es anlässlich der Geburt eines Kindes mit Hauptwohnsitz in Kumberg als Willkommensgeschenk einen Gutschein im Wert von € 100,–, welche im Gemeindeamt bezogen und bei einem Kumberger Gewerbebetriebe eingelöst werden können.
Öffnungszeiten
| MO | 8.00-12.00 Uhr |
| DI | 8.00-12.00 Uhr |
| MI | 8.00-12.00 Uhr, 17.00-19.00 Uhr |
| DO | 8.00-12.00 Uhr |
| FR | 8.00-12.00 Uhr |
Kontaktdaten
| Daniela Schaffer | |
| 03132/22 03-12 | |
| daniela.schaffer@kumberg.at |
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